Durchbruch für den Tierschutz in Kroatien!

Durchbruch für den Tierschutz in Kroatien!

Hund
Poncho aus Pula hat’s gut in Heilbronn. Foto: Irena Bersnak Zufic

 

Nachdem seit dem 1. Januar diesen Jahres die Zucht von Tieren zur Fellgewinnung verboten wurde, gibt es nun weitere gute Nachrichten für den Tierschutz in Kroatien. Der Gesetzeslage nach wird man Kroatien damit schon sehr bald zu den fortschrittlicheren Ländern in Sachen Tierschutz zählen können. Sehr zur Freude der lokalen Tierschutzvereine und über 90 % der Bevölkerung.

 

Die Regierung in Zagreb verabschiedete vergangene Woche den Entwurf eines neuen Tierschutzgesetz, berichtete vecernji.hr gestern (20.5.2017). Zu den wichtigsten Punkten des Gesetzes zählt das Verbot von Tötungen in Tiersammelstellen (dies ist bisher immer dann möglich gewesen, wenn ein Tier über 60 Tage in solch einer Sammelstelle verbrachte).

 

Katzen
Aus einem älteren Beitrag: Frau Radovčič, Istrien-live.com und Željko kümmern sich um streunende Katzen in Poreč. Foto: Maritta Radovčić

 

Tiere die in den Sammelstellen aufgenommen werden werden sterilisiert werden müssen. Es wird für (Un)Verantwortliche nicht mehr möglich sein nur die 60 Tage abzuwarten, sondern es soll sich mehr um die Vermittlung gekümmert werden. Dies soll auch besser als bisher kontrolliert werden. Sammelstellen soll es in jeder Gespanschaft in Kroatien geben.

 

Weitere wichtige und längst fällige Punkte des neuen Gesetzes zum Tierschutz in Kroatien beziehen sich auf die Kettenhaltung von Hunden, dem Schutz von Haustieren von der Zucht bis zum Verkauf, usw. In Gegenden in denen eine größere Anzahl an streunenden Hunden festgestellt wird, kann der Landwirtschaftsminister finanzielle Mittel zur Kontrolle und Sterilisierung bewilligen.

 

Tierschutzvereine erwarten bessere Kontrollen, Prävention, Vermittlung und Sensibilisierung für den Tierschutz durch das neue Gesetz. Das neue Tierschutzgesetz muss nach der Sommerpause noch im Parlament (Sabor) beschlossen werden und soll bald danach in Kraft treten.

 

Aktualisierung: das neue Gesetz ist am 26.10.2017 in Kraft getreten.